Die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss Nebenkosten entrichten. Regional können einige davon unterschiedlich hoch ausfallen. Andere bleiben, egal wo man wohnt, immer gleich. Wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stuckenbrock zeigen Ihnen, mit welchen Kaufnebenkosten Sie rechnen können.

1. Welche Kaufnebenkosten fallen an?

Zum eigentlichen Kaufpreis kommen noch weitere feste Kosten hinzu. Man spricht von den Kaufnebenkosten. Einige fallen immer an, andere sind flexibel und können auch wegfallen. Viele der Nebenkosten variieren in der Höhe.

Zu den verpflichtenden Nebenkosten gehören:

  • Notarkosten mit Grundbucheintrag
  • Grunderwerbsteuer

Zu den flexiblen Nebenkosten gehören:

  • Versicherungen
  • Umzugskosten
  • Maklerkosten (Provision)
  • Finanzierungsnebenkosten
  • Modernisierungs- und Instandhaltungskosten
  • Kosten für Reparaturen
  • Gutachterkosten

2. Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

Die anfallenden Kosten entsprechen einem bestimmten Prozentsatz vom Kaufpreis. Je nach Kostenart liegen diese bei 0,5 Prozent und höher. Wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stuckenbrock haben Ihnen die Kosten übersichtlich dargestellt.

An einer Beispielrechnung lassen sich Kosten verständlicher darstellen. Nehmen wir an, eine Familie kauft ein Haus nahe Bielefeld. Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer liegt in Nordrhein-Westfalen (NRW) bei 6,5 Prozent. Die Immobilie kostet 500.000 Euro. Die Maklerprovision liegt im Beispiel bei 7 Prozent in NRW. Diese wird, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, zwischen Käufer und Verkäufer zur Hälfte aufgeteilt. Jeder übernimmt daher nur 3,5 Prozent. Die Familie muss für die Instandhaltung 8000 Euro in die Immobilie investieren. Für das Kurzgutachten müssen 500 Euro gezahlt werden.

Insgesamt haben die frischgebackenen Hauseigentümer so Kaufnebenkosten von 56.000 Euro. Dazu kommen noch individuelle Versicherungs- und Umzugskosten.

3. Können Kaufnebenkosten steuerlich abgesetzt werden?

Kaufnebenkosten können nur in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt wird. Vermieter und Verpächter hingegen können diese Kosten steuerlich geltend machen. Das gilt allerdings nur für die Grunderwerbssteuer.

kaufnebenkosten beim Immobilienkauf

4. Nebenkosten – Notarkosten: Wer zahlt?

Üblicherweise trägt der Käufer den Großteil der Notarkosten beim Immobilienkauf. Der Verkäufer übernimmt in der Regel nur einen Teil, wenn beispielsweise Änderungen im Grundbuch wie die Lösung einer Hypothek oder ein altes Wohnrecht anfallen.

Bei einer Immobilientransaktion sind jedoch beide Parteien, Käufer und Verkäufer, als Kostenschuldner verantwortlich. Das bedeutet: sollte der Käufer die Kosten für den Notar nicht zahlen, ist der Verkäufer haftbar.

Die Bundesnotarordnung (BnotO) definiert den Satz für die Notarkosten beim Kauf eines Hauses, welcher unter anderem die folgenden Leistungen umfasst:

  • Beratung durch den Notar
  • Erstellung eines Entwurfs des Kaufvertrags
  • notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
  • Nachweis über das Eigenkapital Beantragung der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch

Bei einer Immobilientransaktion sind jedoch beide Parteien, Käufer und Verkäufer, als Kostenschuldner verantwortlich. Das bedeutet: sollte der Käufer die Kosten für den Notar nicht zahlen, ist der Verkäufer haftbar.

5. Nebenkosten – Versicherungen: Was wird wirklich gebraucht?

Welche Versicherungen notwendig sind, hängt davon ab, ob die Immobilie selbst erbaut wird oder es sich um eine Bestandsimmobilie handelt. Dennoch gibt es Absicherungen, die alle Eigentümer unabhängig vom Bau oder Bestand brauchen. Dazu gehören die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Die Wohngebäudeversicherung schützt in Schadensfällen, die durch Stürme, Brände, Hagel oder Wasserrohrbrüche entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer vor Schadensansprüchen von Besuchern und Passanten – vor dem Haus und auf dem Grundstück.
Brauchen Sie Hilfe bei der Suche nach dem besten Versicherer, unterstützen wir Sie von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stuckenbrock dabei. Profitieren Sie von unserem lokalen Netzwerk.

6. Welche zusätzlichen Kosten kommen noch auf die zukünftigen Eigentümer zu?

Neben den bereits genannten Nebenkosten, gibt es welche, die regelmäßig anfallen. Das ist beispielsweise die Grundsteuer, die regional unterschiedlich hoch ausfällt und einmal jährlich gezahlt werden muss. Dazu kommen unter anderem auch die Kosten für die Straßenreinigungs- und Rundfunkgebühren.

Kaufnebenkosten – FAQ

1. Welche Kaufnebenkosten fallen an?

2. Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

3. Können Kaufnebenkosten steuerlich abgesetzt werden?

4. Nebenkosten – Notarkosten: Wer zahlt?

5. Nebenkosten – Versicherungen: Was wird wirklich gebraucht?

6. Welche zusätzlichen Kosten kommen noch auf die zukünftigen Eigentümer zu?

7. Kaufnebenkosten – FAQ