Unterlagencheck für den Verkauf einer Erbimmobilie

Unterlagencheck für den Verkauf einer Erbimmobilie

28. Februar 2024
Ein Ordner mit relevanten Unterlagen für das Immobilienerbe und den Immobilienverkauf | Erbimmobilie

4,34 Millionen Immobilien wurden zwischen 2015 und 2024 in Deutschland vererbt. Viele davon werden verkauft, wofür es einiger Organisation bedarf. Die Immobilie muss ausgeräumt, für den Verkauf hergerichtet und vermarktet werden. Zeitgleich müssen alle Unterlagen zusammengestellt oder besorgt werden, die für eine Veräußerung notwendig sind. Wissen Sie, welche das sind? Mit unserem Unterlagencheck finden Sie es heraus.

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Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Das Wichtigste: der Erbschein

Erst mit diesem Dokument in der Mappe können Sie mit den Planungen für den Verkauf starten. Beantragt wird er beim Nachlassgericht (gehört zum örtlichen Amtsgericht). Dafür benötigen Sie üblicherweise Ihren Personalausweis, wenn vorhanden das Testament und die Sterbeurkunde des Erblassers in beglaubigter Kopie.

Unterlagen der Immobilie

Schon der Grundriss kann eine Herausforderung sein, wenn er nicht auffindbar ist oder erst erstellt werden muss. Aber spätestens für das Exposé sollte er vorliegen.

Für das Exposé benötigen Sie auch den Energieausweis, der für alle Gebäude verpflichtend ist. Wenn noch keiner oder ein veralteter für die Erbimmobilie vorliegt, lassen Sie sich von einem Energieberater einen erstellen. Danach ist der Ausweis zehn Jahre lang gültig.

Ebenso wichtig ist der Grundbuchauszug. Den beantragen Sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Bevor Sie losgehen, informieren Sie sich digital, denn in vielen Städten kann man das mittlerweile online erledigen.

Für die Flurkarte wenden Sie sich an das zuständige Liegenschaftskatasteramt. Sie zeigt an, in welcher Umgebung Ihre geerbte Immobilie liegt. Der Antrag kann sowohl telefonisch als auch persönlich und schriftlich erfolgen. Natürlich auch per E-Mail.

Besonders wichtig für den zukünftigen Käufer ist die Wohngebäudeversicherung, für die Sie einen Nachweis im Ordner haben sollten. Es könnte ja sein, dass noch vor dem Notartermin Schäden an der Immobilie entstehen, die dann nicht ersetzt werden. Etwa, wenn es zu einer Überschwemmung kommt oder ein Blitz einschlägt. Ohne Nachweis der Wohngebäudeversicherung lehnt die Bank des Kaufinteressenten einen Kredit aller Wahrscheinlichkeit nach ab.

Keine Zeit? Fragen Sie den Profi!

Falls Sie nach dieser Auflistung denken, dass Sie gar keine Zeit haben, diese Unterlagen zu besorgen, brauchen Sie nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Ein Makler kann Ihnen nicht nur helfen, sich einen Überblick über alle benötigten Unterlagen zu verschaffen und sie zu besorgen, er übernimmt im Anschluss auch die Vermarktung und alle Verkaufsprozesse für Sie.

Sie brauchen professionelle Hilfe beim Verkauf Ihrer geerbten Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © neomia/Depositphotos.com

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Standort Bielefeld – Mitarbeiter 

Horst Flöttmann

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