Wie sich Streit ums Immobilienerbe vermeiden lässt

Wie sich Streit ums Immobilienerbe vermeiden lässt

13. Juli 2023
Illustration: Zwei zerstrittene Erben stehen Rücken an Rücken vor einer aufgerissenen Wand | Immobilie Erbe

In Erbengemeinschaften ist oft unklar, was mit der gemeinsam geerbten Immobilie geschehen soll. Häufig führt das zu Streit. Im Interview lesen Sie eine typische Kunden-Erfahrung. Aus Datenschutzgründen sind die Namen geändert.

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Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Josef Beiersdorf konnte sich anfangs nicht mit seinen Geschwistern einigen, wie sie mit der gemeinsamen Erbimmobilie umgehen wollen. Seine Schwester Stefanie wollte verkaufen, sein Bruder Johann einziehen. Der Streit schien unvermeidlich. Im Interview erzählt Josef Beiersdorf, wie der schlimmste Fall, die Zwangsversteigerung, vermieden werden konnte.

Herr Beiersdorf, wo lag die Herausforderung bei Ihrer Erbimmobilie?

Für meine Geschwister und mich war die Herausforderung, uns zu einigen. Mein Bruder Johann wäre gern eingezogen. Meine Schwester Stefanie wusste angeblich ganz genau wie viel die Immobilie wert ist und wollte deshalb verkaufen und alles so schnell wie möglich über die Bühne bringen.

Schließlich mussten wir ja die laufenden Kosten tragen und Stefanie wollte nicht für eine Immobilie zahlen, die bald ihr Bruder bewohnt. Johann dagegen meinte, dass die Immobilie viel günstiger sei, als Stefanie sagt. Stefanie war kurz davor, eine Zwangsversteigerung zu beantragen.

Wie sind Sie das Problem angegangen?

Ich hatte mich erstmal schlau gemacht und erfahren, dass eine Zwangsversteigerung oft mit finanziellen Einbußen einhergeht. Das wollte Stefanie dann auch nicht. Um die Sache auf eine fundierte Grundlage zu stellen, habe ich vorgeschlagen, die Immobilie von einem lokalen Immobilienprofi bewerten zu lassen. Der sollte sagen, was nun Sache ist. Ich hatte dann im Internet nach „Immobilienbewertung“ in unserer Region gesucht und die Webseite eines Maklers gefunden, der Immobilienbewertungen kostenlos durchführt.

Wem gab seine Wertermittlung recht?

Zunächst hat er die Immobilie besichtigt, alle Besonderheiten berücksichtigt und auch die nötigen Unterlagen geprüft. Das Ergebnis war, dass beide nicht recht hatten. Die Immobilie war weniger wert als Stefanie dachte, aber mehr als Johann meinte.

Der Makler konnte uns detailliert, schlüssig und nachvollziehbar zeigen, wie der Wert der Immobilie zustande kommt. Das hat am Ende auch meine Geschwister überzeugt – und meine Schwester lässt sich immer nur schwer überzeugen.

Auf welche Lösung für Ihre Erbimmobilie konnten Sie sich am Ende einigen?

Der Makler hat uns erstmal ausführlich erklärt, welche Möglichkeiten wir bei der Immobilie überhaupt haben. Dabei hat sich gezeigt, dass Stefanie und mich auszuzahlen, Johanns Budget doch übersteigt – obwohl der Makler ihn auch zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten beraten beziehungsweise einen unabhängigen Finanzierungsexperten vermitteln konnte.

Schlussendlich musste sich Johann mit dem Verkauf abfinden. Das fiel ihm natürlich nicht leicht. Aber der Makler ist sehr sensibel mit der Situation umgegangen. Dass er häufiger mit solchen Fällen zu tun hat, hat man gemerkt. Am Ende war Johann auch mit dem Erlös zufrieden. Und der Makler war ihm sogar behilflich, eine zu seinem Budget passende Immobilie zu finden. Denn durch den Verkauf unserer Erbimmobilie hatte er einen größeren Eigenkapitalanteil, was ihm bei der Finanzierung natürlich sehr geholfen hat.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © rogistok/Depositphotos.com

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