Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die uns erteilten Aufträge gelten, soweit nichts anderes vereinbart bis zum schriftlichen Widerruf
Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Stelle erteilten Informationen und sind, soweit möglich von uns überprüft. Sie erfolgen nach besten Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Für eigene Fehler haften wir ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.
Alle Angebote erfolgen freibleibend, den Zwischenverkauf und Zwischenvermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts weiteres ergibt bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall
für den Nachweis oder die Vermittlung einer Vertragsabschlußgelegenheit im Allgemeinen 3,57 % incl. der gesetzlichem MWSt aus der gesamten Gegenleistung. Abweichende Provsionssätze sind bei den einzelnen Objekten angegeben.
bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnungsmietverträgen im Allgemeinen 2,38 Monatsmieten incl. MWSt. Abweichende Sätze sind bei den Objekten angegeben.
bei gewerblichen Mietverträgen stets 3,57% aus der 10-Jahres Miete incl. Mwst. Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar.
Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/ Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma, auch wenn diese anders firmiert, über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, so sind Sie verpflichtet uns dies ohne Verzug mitzuteilen und uns die Vertragsbedingungen zu nennen. Unser Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweicht, oder wenn der angestrebte Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Sollte Ihnen ein durch uns angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so sind Sie verpflichtet, uns dies ohne Verzug mit Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Sollte ein bereits von uns angebotenes Objekt Ihnen danach direkt oder über Dritte angeboten werden, sind Sie anderseits verpflichtet, dem Anbieter oder der Anbieterin gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte macht schadensersatzpflichtig. Kommt infolge von Weitergabe an Dritte ein Vertragsabschluss aufgrund unserer Angebote zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der uns entgangenen Provision zu erstatten. Weitergehenden Schadensersatz behalten wir uns ausdrücklich vor.
Unser Gebührenanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht wird oder infolge Verschuldens des Käufers durch Anfechtung hinfällig wird. Gleiches gilt, falls eine notwendige Genehmigung zu einem abgeschlossenen Geschäft aus Gründen versagt wird, die in der Person des Angebotsempfängers bzw. Käufers liegen und die uns vorher nicht mitgeteilt worden sind.
Als Makler sind wir berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt Bielefeld als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist. Anderenfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Die vorstehenden Bedingungen gelten auch für alle mündlich gemachten Angebote. Abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
Eine etwaige Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht; etwa unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, daß der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht werden kann.