Immobilienbesichtigung

Besichtigung

Die Immobilienbesichtigung

Wenn Sie sich auf der Suche nach einer passenden Immobilie befinden, ist die Besichtigung immer ein wichtiges Ereignis. Zwar bietet das Exposé durch Daten und Bilder einen ersten Anhaltspunkt, jedoch stellt sich vor Ort dann die Frage: Hält die Immobilie, was sie auf den ersten Blick verspricht?

Wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stukenbrock begleiten Sie gern auf dieser spannenden Reise. Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie bereite ich mich auf die Immobilienbesichtigung vor?
  2. Wie läuft eine Immobilienbesichtigung ab?
  3. Wie lange dauert eine Haus- oder Wohnungsbesichtigung?
  4. Welche Unterlagen sollten bei einer Immobilienbesichtigung einsehbar sein??
  5. Welchen Vorteil bietet die Immobilienbesichtigung mit Makler?
  6. Welche Fragen sollten Sie bei einer Immobilienbesichtigung stellen?
  7. Nach welchen Kriterien wählt der Eigentümer geeignete Interessenten aus?
  8. Wie geht es nach der Immobilienbesichtigung weiter?
  9. Ist der Kaufpreis verhandelbar?
  10. Wann wird nach der Immobilienbesichtigung der Notartermin anberaumt?
  11. FAQ

1. Wie bereite ich mich auf die Immobilienbesichtigung vor?

Für Sie als Kaufinteressent ist es ratsam, sich bereits zuhause Gedanken zu machen. Vor Ort wird oft im Eifer des Gefechts vergessen, welche Informationen für einen potenziellen Kauf hilfreich sind. Folgende Dokumente besitzen hohe Aussagekraft:

  • Grundriss und Wohnflächenberechnung
  • Nebenkostenangaben (Belege von Grundsteuer- oder Versicherungsbescheiden)
  • Energieausweis (alternativ: letzte drei Rechnungen des Energielieferanten)
  • Lageplan
  • Grundbuchauszug
  • Rechnungen erfolgter Reparaturen und Sanierungen
  • Aufstellung von Einbauten, die mitsamt der Wohnung zum Verkauf stehen

Beim Kauf von Eigentumswohnungen werden Sie als Immobilieninteressent zusätzlich noch andere Dokumente zur Einsicht bekommen. Anbei eine kurze Auflistung der aussagekräftigen Unterlagen.

  • Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Betriebskostenabrechnung des letzten Jahres
  • Übersicht über Instandhaltungsrücklage

Schauen Sie sich den Grundriss und die Raumaufteilung der Immobilie an. Könnten Sie sich tatsächlich vorstellen, hier zu leben? Falls Sie die Immobilie als Geldanlage erwerben und vermieten wollen, sollten Ihnen jedoch komplett andere Fragen durch den Kopf gehen: „Für welche Mietinteressenten eignet sich die Immobilie?“ oder „An welche Zielgruppe möchte ich am liebsten vermieten?“ All diese Entscheidungen können sich auf Ihre tatsächliche Kaufabsicht auswirken.

Der Energieausweis oder die letzten drei Rechnungen des Energielieferanten geben Auskunft, wieviel Sie jährlich für Öl, Gas, Pellets oder Fernwärme veranschlagen sollten. Auch Grundsteuer- oder Versicherungsbescheide vermitteln Ihnen ein erstes Gefühl der Kostenlast, die der Immobilienbesitz mit sich bringen wird.

2. Immobiliendokumentation und Gesamteindruck als wichtiger Faktor

Indem Sie die Räumlichkeiten ausmessen, signalisieren Sie dem Eigentümer der Immobilie Ihr aufrichtiges Interesse. Zudem können Sie dann in Gedanken schon einmal Ihre Möbel verteilen.

Sofern es sich um eine leere Immobilie handelt, haben Besitzer in der Regel keinerlei Einwände gegen ein paar Bilder oder gar ein Video der zum Verkauf stehenden Räumlichkeiten. So können Sie Ihre persönlichen Eindrücke später ganz in Ruhe anhand der Bilder noch einmal mit Dritten besprechen.

Sollten Sie planen, die Immobilie auf eigene Faust zu kaufen, ist es ratsam, zur Besichtigung eine weitere Person mitzunehmen. Schließlich sehen vier Augen mehr als zwei, zudem fallen Ihrer Begleitung bestimmt ganz andere Details auf als Ihnen. Auch hegt eine dritte Person andere Gedanken, die Ihr eigenes Bild der Immobilie bereichern oder in Frage stellen können. Alternativ können Sie uns von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stukenbrock beauftragen. Wir verfügen über einen geschulten Blick, wenn es um das Thema Immobilienbesichtigung geht.

Stehen Sie erst einmal mit Zollstock und Kamera bewaffnet in der Immobilie, beschleicht Sie direkt ein gewisses Gefühl. Je nachdem, ob die Immobilie einen gepflegten, sauberen Eindruck macht und es angenehm riecht, wird Kaufinteresse in Kaufabsicht umgewandelt oder aber das Interesse erlischt wie ein Feuer im Sturzregen. Es gibt einfach Immobilien, in denen man sich wohlfühlt und andere, die so gar nicht dem eigenen Geschmack entsprechen. Sei es ein abschreckendes Badezimmer aus den 50-iger Jahren oder ein Garten im Wildwuchs, das Interesse kann sehr schnell verfliegen.

Kaufnebenkosten können nur in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt wird. Vermieter und Verpächter hingegen können diese Kosten steuerlich geltend machen. Das gilt allerdings nur für die Grunderwerbssteuer.

3. Wie läuft eine Immobilienbesichtigung ab?

Kaufinteressenten sollten darauf achten, am helllichten Tage einen Besichtigungstermin zu bekommen. Einerseits können Sie so die tatsächlichen Lichtverhältnisse besser erfassen, andererseits haben Sie einen klareren Blick, was Besonderheiten und Mängel betrifft. Zusätzlich lohnt es sich, einen Besuch einzuplanen, wenn abends ein Großteil der Nachbarn zuhause ist. So erhalten Sie einen ersten Eindruck der Atmosphäre und Nachbarschaft, samt Geräuschpegel.

Im Rahmen des ersten Besichtigungstermins geht es darum, die Immobilie genau unter die Lupe zu nehmen, nebenher wichtige Dokumente zu checken und aufschlussreiche Fragen zu stellen. Im Grunde sind bei Ihrem Besichtigungstermin sämtliche Fragen erlaubt, schließlich handelt es sich bei einem Immobilienkauf um eine Lebensentscheidung und diese will immer wohlüberlegt sein.

Grundsätzlich ist es immer schön dem Immobilieneigentümer bei Interesse die eigene Visitenkarte in die Hand zu drücken. Sollten Sie über keine Visitenkarte mit Ihren persönlichen Daten verfügen, ist es ratsam, sich diese zum Zwecke des Immobilienkaufes zuzulegen. Der Verkäufer kann so spielend leicht Ihren Angebotspreis auf Ihrer Visitenkarte vermerken und somit die Interessenten im Geiste vorsortieren. Alternativ können Sie uns von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stukenbrock beauftragen. Wir kümmern uns um die Kontaktaufnahme, die Preisverhandlung und alle weiteren anfallenden Schritte. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne.

4. Wie lange dauert eine Haus- oder Wohnungsbesichtigung?

Eine Immobilienbesichtigung dauert über den Daumen gepeilt eine Stunde. Dann sollten Sie als Kaufinteressent alle Räumlichkeiten samt Nebenräumen wie Keller, Garage oder Geräteschuppen samt Garten gesehen haben. Dabei gibt es Eigentümer, die Immobilieninteressenten in kleinen Gruppen durch die Räume führen und andere, die jeden potenziellen Käufer gern im persönlichen Rahmen kennenlernen und im direkten Gespräch Ihre eigene Immobilie präsentieren möchten.

Besteht von Ihrer Seite ernsthaftes Interesse, nehmen Sie ruhig proaktiv nach der ersten Besichtigung noch einmal Kontakt auf, um einen zweiten Termin zu vereinbaren. Hier können konkrete Fragen geklärt oder Zimmer vermessen werden. Manche Kaufinteressenten bringen zu diesem Termin auch gleich einen Immobiliensachverständigen mit, damit dieser den Wert der Immobilie neutral schätzt. Schließlich ist die Frage, ob der veranschlagte Preis angemessen ist, von einem Laien gar nicht so einfach zu beantworten. Andere potenzielle Käufer bringen sich planend schon einmal einen Architekten mit, um vor Ort individuelle Wünsche und deren Umsetzbarkeit zu besprechen. Aus diesem Grund kann dieser Besichtigungstermin durchaus ein wenig länger dauern: Zwei bis drei Stunden sind hier keine Seltenheit.

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5. Welche Unterlagen sollten bei einer Immobilienbesichtigung einsehbar sein?

Die bei einer Immobilienbesichtigung wichtigen Unterlagen sind in der obigen Auflistung vermerkt. Nun gilt es nur noch, die Informationen entsprechend persönlich auszuwerten.

Ein professionelles Exposé der Immobilie bekommen Sie als Immobilieninteressent in der Regel ausgedruckt zum Mitnehmen mit nach Hause. Dort können Sie die Eckdaten der Immobilie in aller Ruhe studieren und sich dann Gedanken über Ihre zukünftigen Schritte machen.

6. Welchen Vorteil bietet die Immobilienbesichtigung mit Makler?

Ein erfahrener Makler weiß genau, worauf bei einer Immobilienbesichtigung zu achten ist. Er kann das Exposé besser lesen und aufgrund seiner Expertise die Vor- und Nachteile der Immobilie und somit den erzielbaren Verkaufspreis gut einschätzen. Routiniert und souverän meistern wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stukenbrock diese Herausforderung. Ein guter Makler besitzt das Handwerkszeug, um die Kaufverhandlungen dergestalt zu beeinflussen, dass Sie als potenzieller Immobilienkäufer auf jeden Fall auf Ihre Kosten kommen. Einige Zehntausend Euro Einsparung sind in der Regel das Ergebnis unserer Arbeit. Es lohnt sich also. Holen Sie sich bei uns Unterstützung. Sie werden es bestimmt nicht bereuen.

7. Welche Fragen sollten Sie bei einer Besichtigung stellen?

Bei der Besichtigung einer zum Verkauf stehenden Immobilie tauchen jede Menge Fragen auf, die durch die reine Durchsicht der Dokumente nicht geklärt werden können. Schließlich sagen diese Schriftstücke nichts über Sanierungsmaßnahmen oder etwa die Infrastruktur der Immobilie aus. Dennoch sind es wichtige Faktoren, die den Ausschlag bei einer Kaufentscheidung geben können. Anbei ein kleiner Fragenkatalog, der es Ihnen ermöglicht, ein Gesamtbild der Immobilie zu erhalten:

  1. Aus welchem Grund wird die Immobilie verkauft?
  2. Zu wann ist der Verkauf bzw. Einzug frühestens möglich?
  3. Wann wurde zuletzt saniert? Sind derartige Maßnahmen noch vor dem Verkauf geplant?
  4. Gibt es Schimmel oder Schäden an der Immobilie?
  5. Ist die Immobilie hellhörig?
  6. Wie ist das nachbarschaftliche Verhältnis? Wer wohnt in der Umgebung?
  7. Umgebungslärm einschätzen: Kindergarten, Schule oder Kirche in unmittelbarer Nähe?
  8. Ist die betreffende Straße stark befahren? Tagsüber und/ oder nachts?
  9. Infrastruktur: Wo gibt es Einkaufsmöglichkeiten, einen Arzt, einen Kindergarten, eine Schule, einen Bäcker? Wie ist die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr?
  10. Sollen Einrichtungsgegenstände oder bestimmte spezifische Einbauten im Haus verbleiben

Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung sind weitere Informationen sinnvoll. Hier ein kleiner Auszug:

  • Welche Hausverwaltung ist für diese Immobilie zuständig?
  • Stehen genügend Parkplätze für Anwohner zur Verfügung?
  • Instandhaltungsrücklage: Welche Summe steht aktuell zur Verfügung?
  • Sind in Kürze Instandhaltungsmaßnahmen geplant?
  • Bei Dachgeschosswohnungen: Wie warm wird es hier an einem heißen Sommertag?
  • In welchem Jahr wurde die Immobilie erbaut? Welche Bausubstanz herrscht vor?
  • Gehört ein Stellplatz zur Wohnung?
  • Gehört ein Kellerabteil oder ein Dachbodenverschlag zur Wohnung?
  • Gibt es Gemeinschaftsräume (Fahrradkeller, Waschküche oder Gemeinschaftsterrasse)?
  • Alter und Zustand der Elektroleitungen

8. Nach welchen Kriterien wählt der Eigentümer geeignete Interessenten aus?

Immobilienbesitzer sind so speziell wie ihre Immobilie. Es gibt Immobilienbesitzer, denen es sehr wichtig ist, dass die Immobilie im aktuellen Zustand belassen wird und keine großangelegten Abriss- oder Umbaumaßnahmen stattfinden. Dann wiederum gibt es Eigentümer, die weniger persönlichen Bezug zur eigenen Immobilie hegen und denen dieser Gedanke keine einzige schlaflose Nacht bereitet. Sie sind gewinnorientiert und geben das Objekt einfach an den meistbietenden Interessenten ab. Und zu guter Letzt spielt auch immer das Thema Sympathie bei den Preisverhandlungen eine Rolle. Ein Immobilienkauf ist daher für alle Beteiligten immer eine spannende Angelegenheit.

9. Wie geht es nach der Immobilienbesichtigung weiter?

Nachdem Sie sich einen ersten Eindruck der Immobilie verschaffen konnten, werden Sie proaktiv einen zweiten Besichtigungstermin anfragen. Dies ist Ihr gutes Recht und signalisiert dem Immobilienverkäufer Ihr aufrichtiges Interesse. Ist Ihr Interesse nach der zweiten Besichtigung ungebrochen, dürfen Sie beim Immobilieneigentümer eine Reservierung erbitten. Der Verkäufer kann Ihnen am besten vor Ort die Frage beantworten, ob dies bei ihm möglich und in welchem zeitlichen Rahmen dies für ihn denkbar ist. Zwei Wochen Bedenkzeit sind hier übliche Praxis. Trotzdem handelt es sich bei dieser informellen Vereinbarung nicht um eine bindende Zusage. Nur ein notarieller Vorvertrag ist rechtssicher. Fakt ist: Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich um einen Eigenkapitalnachweis oder alternativ eine Finanzierungszusage Ihrer Bank kümmern, damit Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat und Sie sich bald Immobilieneigentümer nennen dürfen.

10. Ist der Kaufpreis verhandelbar?

Ob und in welcher Höhe der Kaufpreis der Immobilie verhandelt werden kann, hängt mit den persönlichen Vorstellungen des Eigentümers zusammen. Sie als Kaufinteressent sollten auf jeden Fall einen ernstzunehmenden Angebotspreis abgeben, um die Aufmerksamkeit des Verkäufers auf sich zu ziehen. Sollten Sie beim Verhandeln Unterstützung brauchen, sind wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stukenbrock immer gern der Partner an Ihrer Seite. Wir können mit unserer Expertise gut einschätzen, wieviel eine Immobilie aktuell am Markt wert ist. Wir kennen die Preise vergleichbarer Objekte und liefern so in Sachen Preisverhandlung schlagkräftige Argumente

11. Wann wird nach der Immobilienbesichtigung der Notartermin anberaumt?

Wenn Immobilieneigentümer und -interessent sich über die Modalitäten der Übergabe einig sind, und der Kaufpreis von beiden Parteien abgesegnet wurde, wird ein Notartermin vereinbart. Jedoch sollten Sie den Kaufvertrag erst unterschreiben, wenn die Kreditvergabe auf jeden Fall klappt.

Besichtigung – FAQ

Wie bereite ich mich auf die Immobilienbesichtigung vor?

Sie sollten eine Kamera und einen Zollstock dabeihaben, um sich mit Bildern und Maßen einen ersten Eindruck der Immobilie zu verschaffen. Gedanklich können Sie sich schon mit den dargebotenen Dokumenten beschäftigen: Grundrisse und Wohnflächenberechnungen geben einen ersten Eindruck, wie man sich hier einrichten und leben könnte

Wie läuft eine Immobilienbesichtigung ab?

Als Immobilieninteressent sollte man darauf bestehen, das Objekt am Tage zu besichtigen. Man kann so die Lichtverhältnisse vor Ort besser erfassen und auch Besonderheiten oder Mängel besser erkennen. Mit Visitenkarte bewaffnet, hinterlässt man dann bei Interesse seine Daten für den zweiten Besichtigungstermin, vorausgesetzt, einem gefällt, was man sieht und der Preis stimmt.

Wie lange dauert eine Haus- oder Wohnungsbesichtigung?h4>

Die erste Haus- oder Wohnungsbesichtigung dauert circa eine Stunde. Es gibt die Variante, dass man als Interessent die Immobilie allein gezeigt bekommt, im sogenannten Einzeltermin. Kaufinteressenten in Kleingruppen durch die Immobilie zu führen, ist die zweite Möglichkeit. Jeder Immobilienverkäufer entscheidet hier nach eigenem Ermessen, welches für Ihn das beste Vorgehen darstellt. Beim zweiten Besichtigungstermin kann man dann mit zwei oder mehr Stunden rechnen.

Welche Unterlagen sollten bei einer Immobilienbesichtigung einsehbar sein?

Bei einer Immobilienbesichtigung haben Interessenten die Möglichkeit, diverse Dokumente einzusehen. Gerade der Grundriss, die Wohnflächenaufteilung und der Energieausweis können Ihnen wertvolle Informationen über die generelle Raumaufteilung und Energieeffizienz der Immobilie geben. Auch das Baujahr, ebenfalls dem Energieausweis zu entnehmen, ist eine spannende Kennzahl.

Welchen Vorteil bietet die Immobilienbesichtigung mit Makler?

Die Immobilienbesichtigung mit einem Makler bietet viele Vorteile. Der Hauptvorteil besteht darin, dass der Makler einschätzen kann, ob ein Kaufpreis überteuert oder akzeptabel ist und welch ein Angebot man dem Eigentümer unterbreiten kann, um ein wenig einzusparen, gleichzeitig aber nicht unverschämt zu wirken. Ziel ist der Verkauf. Und dieser glückt nur, wenn alle Parteien zufrieden sind.

Welche Fragen sollten Sie bei einer Immobilienbesichtigung stellen?

Es gibt eine Reihe von Fragen, die bei einer Besichtigung gestellt werden sollten. Schließlich geben Dokumente nur Anhaltspunkte. So manch wichtige Information lässt sich direkt klären. Dies sind Fragen nach der Verfügbarkeit, der infrastrukturellen Anbindung und Fragen die Nachbarschaft betreffend. Zudem spielt auch beim Immobilienverkauf die Sympathie eine nicht zu unterschätzende Rolle. Und wo ließe sich diese Karte besser ausspielen als im persönlichen Gespräch?

Nach welchen Kriterien wählt der Eigentümer geeignete Interessenten aus?

Die Kriterien nach denen Eigentümer entscheiden, welcher Interessent die Immobilie erwerben kann, sind unterschiedlich: Manche betreiben Gewinnmaximierung: Der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Andere bringen Kriterien wie Sympathie oder den Wunsch der Interessenten die Immobilie in Ihrem aktuellen Zustand zu erhalten und nicht einzureißen und neu zu planen mit ins Spiel.

Wie geht es nach der Immobilienbesichtigung weiter?

Nach der ersten Besichtigung der Immobilie wird in der Regel ein zweiter Termin vereinbart. Besteht das Interesse fort, kann eine informelle Reservierung für zwei Wochen vorgenommen werden. Obwohl dieses Vorgehen nicht rechtsgültig ist, ist es in der Praxis ein gängiger Weg.

Ist der Kaufpreis verhandelbar?

Beim Immobilienkauf ist das Verhandeln des Preises normalerweise Teil des Kaufes. Es kommt jedoch immer auf die aktuelle Nachfrage nach solchen Immobilien an, inwieweit der Preis nach unten verhandelt werden kann. Wird der Verkäufer seinen veranschlagten Preis wahrscheinlich bei anderen Interessenten erzielen, wird er wohl weniger von seiner aktuellen Preisvorstellung ablassen. Dennoch ist es für Sie als Immobilieninteressent auf jeden Fall einen Versuch wert.

Wann wird nach der Immobilienbesichtigung der Notartermin anberaumt?

Sind sich beide Parteien über die Modalitäten und den Verkaufspreis des Immobilienkaufes einig, wird beim Notar ein Termin vereinbart. Wenn alle Beteiligten samt Notar unterzeichnet haben, wird die Immobilie zeitnah im Grundbuchamt auf den neuen Immobilienbesitzer umgeschrieben.

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