Immobilienkauf leicht gemacht: Mit unserer Checkliste ins Eigenheim – alle Schritte meistern

14.05.2025

Zwischen Finanzierungsfragen, Besichtigungsterminen und Vertragsunterlagen kann man leicht den Überblick verlieren. Damit Sie bestens vorbereitet sind, haben wir eine praktische Schritt-für-Schritt-Checkliste erstellt, die Sie durch alle Phasen des Immobilienkaufs begleitet – vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe.

 

 

Schritt 1: Klare Ziele definieren

  • Welche Immobilie passt zu Ihnen? (Haus, Wohnung, Lage, Größe)
  • Wie hoch ist Ihr Budget? Welche Kompromisse sind Sie bereit einzugehen?

Schritt 2: Finanzierungsrahmen klären

  • Eigenkapital ermitteln
  • Finanzierungsberatung in Anspruch nehmen
  • Kreditangebot einholen und vergleichen
  • Vorabzusage der Bank einholen (Bonitätsprüfung)

Schritt 3: Passende Immobilie finden

  • Online-Portale regelmäßig prüfen
  • Makler beauftragen oder kontaktieren
  • Besichtigungstermine organisieren
  • Zustand der Immobilie prüfen (ggf. Gutachter hinzuziehen)

Schritt 4: Kaufentscheidung vorbereiten

  • Grundbuchauszug einsehen
  • Energieausweis prüfen
  • Nebenkosten abschätzen (z. B. Grunderwerbsteuer, Notarkosten)
  • Vergleichbare Objekte und Marktpreise prüfen

Schritt 5: Kaufvertrag abstimmen

  • Kaufpreis verhandeln
  • Notar auswählen
  • Vertragsentwurf prüfen (ggf. durch Anwalt)
  • Termin zur Beurkundung vereinbaren

Schritt 6: Finanzierung finalisieren

  • Kreditantrag bei der Bank einreichen
  • Darlehensvertrag unterschreiben
  • Auszahlung mit Bank und Notar koordinieren

Schritt 7: Übergabe und Umzug

  • Übergabetermin festlegen
  • Übergabeprotokoll erstellen
  • Zählerstände dokumentieren
  • Versicherungen (Gebäude, Hausrat) abschließen
  • Umzug organisieren

Sie möchten beim Immobilienkauf keine Fehler machen und wünschen sich einen klaren Fahrplan? Lassen Sie sich persönlich von uns beraten. Jetzt Kontakt aufnehmen – wir begleiten Sie Schritt für Schritt ins Eigenheim.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © olesiabilkei/Depositphotos.com

 

KUF_KAU_5

Weitere Fragen oder Anmerkungen? Wir beraten Sie gern.

Jetzt Unterhaltung starten
Wie dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

Wie dürfen wir Ihnen weiterhelfen?

Rufen Sie uns gerne an! Unser Team beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen!

Büro Bielefeld
0521 40 20 55
Büro Schloß Holte-Stukenbrock
05207 95 84 510