Notartermin

Notartermin

Der Notartermin beim Immobilienkauf

Der Notartermin ist ein wichtiger Schritt im Immobilienkauf. Erst wenn der Vertrag rechtsgültig beurkundet wurde, ist der Kauf besiegelt. Sie als Käufer suchen in der Regel den Notar aus. Daher sollten Sie auch über den Ablauf des Termins Bescheid wissen. Wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stuckenbrock erklären Ihnen alles rund um den Notartermin – von der Vorbereitung bis hin zum Vertragsabschluss.

Inhaltsverzeichnis

  1. Ab wann vereinbare ich einen Notartermin?
  2. Welche Vertragsinhalte müssen Käufer und Verkäufer vorher klären?
  3. Welche Unterlagen braucht der Notar für die Vorbereitung des Kaufvertrages?
  4. Welche Unterlagen muss der Verkäufer für den Notartermin zusammenstellen?
  5. Welche Unterlagen brauche ich beim Notartermin?
  6. Was passiert bei einem Notartermin?
  7. FAQ

1. Ab wann vereinbare ich einen Notartermin?

Wenn sich Käufer und Verkäufer über den Verkaufspreis einig geworden sind kann der Notartermin zu Beurkundung des Kaufvertrages vereinbart werden. Wer beim Immobilienkauf auch auf Fremdkapital von Darlehensgebern angewiesen ist, muss die Finanzierungszusage vor dem Termin sicher haben. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrages. In der Regel stimmt der Verkäufer dem Eigentümerwechsel erst zu, wenn die Finanzierung tatsächlich und nachweislich in trockenen Tüchern ist.

Bevor Käufer einem festen Notartermin zustimmen, sollte es eine Absprache mit dem Verkäufer geben. Schließlich müssen beide Parteien zum Termin erscheinen. Die Besprechung möglicher Termine ist deswegen ein wichtiger Aspekt. Auch der Anfahrtsweg ist zu bedenken. Käufer und Verkäufer müssen den Notar gut erreichen können. Allzu weit weg sollte die Kanzlei daher nicht weg sein. Kann der Termin wegen schlechter oder fehlender Absprache nicht gehalten werden, fallen Gebühren an. Die muss derjenige entrichten, der den Notartermin ausgemacht hat.

Wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stuckenbrock kennen uns in der Region aus und helfen Ihnen gern bei der Auswahl des Notars.

2. Welche Vertragsinhalte müssen Käufer und Verkäufer vorher klären?

Käufer und Verkäufer müssen sich mit Blick auf den Kaufvertrag vorher über einige Punkte austauschen. Dass der Kaufpreis bekannt sein muss, können sich die meisten Käufer sicherlich denken.

Wichtig ist aber auch, ob Verbindlichkeiten (z.B. Hypotheken, Grundschulden) auf der Immobilie liegen. Der Notar löscht diese in der Regel bei der Beurkundung des Vertrages. Einige Käufer führen die Darlehen des vorherigen Eigentümers aber auch weiter. Die endgültige Entscheidung trifft in diesem Fall der Finanzierungspartner des Verkäufers.

Oft werden auch Nebenabreden getroffen. Das kann die Übernahme von Möbeln sein oder die Einwilligung, die Beseitigung von Sachmängeln nach dem Kauf selbst zu übernehmen. Alle bekannten Mängel müssen zudem an den Notar übermittelt werden.

Auch ehemalige Wasserschäden oder durchgeführte Reparaturarbeiten sind wichtige Informationen. Das kann in Form schriftlicher Nachweise (Rechnungen, etc.) oder einer Auflistung festgehalten sein. Was der Notar am Ende für die Vertragserstellung braucht, kann zur Sicherheit vorher erfragt werden.

Wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stuckenbrock unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf den Notartermin und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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3. Welche Unterlagen braucht der Notar für die Vorbereitung des Kaufvertrages?

Bevor der eigentliche Notartermin zur Vertragsbeurkundung stattfindet, muss der Vertrag erstellt werden. Für diese Vorbereitungsphase braucht der Notar einige Informationen und Unterlagen. Das sind die Namen, die Geburtsdaten und die Anschriften beider Parteien. Aber auch die Anschrift, der Kaufpreis und die Art der Immobilie. Gibt es bestehende Pacht- oder Mietverhältnisse, müssen auch die angegeben werden. Der Übergabetermin für den Eigentümerwechsel ist ebenfalls wichtig.

Auch die Angabe von Sachmängeln oder anderer relevanter Schäden an der Immobilie sind für den Notar von Bedeutung. Übernimmt der Käufer einige Reparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen? Dann ist auch das für die notarielle Beurkundung eine Information, die nicht fehlen darf. Es können aber auch Möbel oder andere Gegenstände vom Eigentümer übernommen werden, die ebenfalls beim Notar angegeben werden müssen.

Ist ein Makler am Immobilienkauf beteiligt, sind auch seine Daten (Name, Anschrift, Maklerkosten) zu übermitteln. Natürlich darf auch der aktuelle Auszug aus dem Grundbuch nicht fehlen. Ob und welche Unterlagen gegebenfalls noch notwendig sind, kann beim Notar erfragt werden.

Der fertige Vertragsentwurf wird beiden Parteien zugesendet. Alle Probleme, die vor dem Notartermin auftreten, müssen vorher zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geklärt werden. Dabei geht es meist um Uneinigkeiten beim Entwurf des Kaufvertrags. In der Praxis geht es meist um die Höhe des Kaufpreises im Zusammenhang mit vorher nicht bekannten Sachmängeln an oder in der Immobilie.

4. Welche Unterlagen muss der Verkäufer für den Notartermin zusammenstellen

Die bei einer Immobilienbesichtigung wichtigen Unterlagen sind in der obigen Auflistung vermerkt. Nun gilt es nur noch, die Informationen entsprechend persönlich auszuwerten.

Alle Unterlagen, die die Immobilie betreffen, sind vom Verkäufer einzuholen und zusammenzustellen. Dazu gehören neben dem Grundbuchauszug zum Beispiel die Flurkarte, die Auskunft des Baulastenverzeichnisses, der aktuelle Erbbaurechtsvertrag (nur bei Grundstücken mit Erbbaurecht) oder die Teilungserklärung (beim Kauf einer Eigentumswohnung).

5. Ab wann vereinbare ich einen Notartermin?

Wenn sich Käufer und Verkäufer über den Verkaufspreis einig geworden sind kann der Notartermin zu Beurkundung des Kaufvertrages vereinbart werden. Wer beim Immobilienkauf auch auf Fremdkapital von Darlehensgebern angewiesen ist, muss die Finanzierungszusage vor dem Termin sicher haben. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrages. In der Regel stimmt der Verkäufer dem Eigentümerwechsel erst zu, wenn die Finanzierung tatsächlich und nachweislich in trockenen Tüchern ist.

Bevor Käufer einem festen Notartermin zustimmen, sollte es eine Absprache mit dem Verkäufer geben. Schließlich müssen beide Parteien zum Termin erscheinen. Die Besprechung möglicher Termine ist deswegen ein wichtiger Aspekt. Auch der Anfahrtsweg ist zu bedenken. Käufer und Verkäufer müssen den Notar gut erreichen können. Allzu weit weg sollte die Kanzlei daher nicht weg sein. Kann der Termin wegen schlechter oder fehlender Absprache nicht gehalten werden, fallen Gebühren an. Die muss derjenige entrichten, der den Notartermin ausgemacht hat.

Wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stuckenbrock kennen uns in der Region aus und helfen Ihnen gern bei der Auswahl des Notars.

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6. Was passiert beim Notartermin?

Der Notartermin dauert in der Regel eine Stunde und läuft immer gleich ab. Zuerst weisen sich der Käufer und der Verkäufer aus. Anschließend wird der aktuelle Vertragsentwurf verlesen. Kommen währenddessen fachliche Fragen auf, erklärt der Notar die juristischen Formulierungen oder Begriffe ausführlich. Danach wird erfragt, ob es eventuelle Vertragsanpassungen geben soll. Falls ja, werden diese am Rand des Originaldokuments notiert. Diese Version verbleibt beim Notar. Der Vertrag wird anschließend unterzeichnet und notariell beglaubigt. Die Verkäufer bekommen die korrigierte Vertragsfassung per Post zugeschickt.

Der Notar sorgt auch dafür, dass die Änderung in das Grundbuch eingetragen wird. Das kann etwas dauern, daher wird eine Auflassungsvormerkung vom Notar vorgenommen.

9. Wie geht es nach der Immobilienbesichtigung weiter?

Nachdem Sie sich einen ersten Eindruck der Immobilie verschaffen konnten, werden Sie proaktiv einen zweiten Besichtigungstermin anfragen. Dies ist Ihr gutes Recht und signalisiert dem Immobilienverkäufer Ihr aufrichtiges Interesse. Ist Ihr Interesse nach der zweiten Besichtigung ungebrochen, dürfen Sie beim Immobilieneigentümer eine Reservierung erbitten. Der Verkäufer kann Ihnen am besten vor Ort die Frage beantworten, ob dies bei ihm möglich und in welchem zeitlichen Rahmen dies für ihn denkbar ist. Zwei Wochen Bedenkzeit sind hier übliche Praxis. Trotzdem handelt es sich bei dieser informellen Vereinbarung nicht um eine bindende Zusage. Nur ein notarieller Vorvertrag ist rechtssicher. Fakt ist: Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich um einen Eigenkapitalnachweis oder alternativ eine Finanzierungszusage Ihrer Bank kümmern, damit Ihr Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat und Sie sich bald Immobilieneigentümer nennen dürfen.

10. Ist der Kaufpreis verhandelbar?

Ob und in welcher Höhe der Kaufpreis der Immobilie verhandelt werden kann, hängt mit den persönlichen Vorstellungen des Eigentümers zusammen. Sie als Kaufinteressent sollten auf jeden Fall einen ernstzunehmenden Angebotspreis abgeben, um die Aufmerksamkeit des Verkäufers auf sich zu ziehen. Sollten Sie beim Verhandeln Unterstützung brauchen, sind wir von Flöttmann Immobilien aus Bielefeld und Schloß Holte-Stukenbrock immer gern der Partner an Ihrer Seite. Wir können mit unserer Expertise gut einschätzen, wieviel eine Immobilie aktuell am Markt wert ist. Wir kennen die Preise vergleichbarer Objekte und liefern so in Sachen Preisverhandlung schlagkräftige Argumente

11. Wann wird nach der Immobilienbesichtigung der Notartermin anberaumt?

Wenn Immobilieneigentümer und -interessent sich über die Modalitäten der Übergabe einig sind, und der Kaufpreis von beiden Parteien abgesegnet wurde, wird ein Notartermin vereinbart. Jedoch sollten Sie den Kaufvertrag erst unterschreiben, wenn die Kreditvergabe auf jeden Fall klappt.

Notartermin – FAQ

Ist ein Immobilienkauf auch ohne notarielle Beglaubigung möglich?

Nein, da der Vertrag dann nicht rechtskräftig ist.

Muss ich unbedingt beim Notartermin anwesend sein?

Nein, Sie können sich mit der Erteilung einer notariellen Vollmacht beim Notartermin vertreten lassen. Diese muss vom Notar erstellt werden. Dafür fallen allerdings zusätzliche Kosten an. Diese Variante sollte nur in einem absoluten Notfall angewendet werden.

Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?

In der Regel zahlt der Käufer die meisten Notarkosten beim Immobilienkauf, da er den Notar beauftragt hat. Der Verkäufer trägt jedoch auch gelegentlich einen Teil der Kosten, besonders wenn bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit dem Grundbuch zu löschen sind. Die genaue Verteilung der Notarkosten zwischen Käufer und Verkäufer wird im Immobilienkaufvertrag festgehalten.

Wie hoch sind Notarkosten beim Immobilienkauf?

Die Notarkosten beim Immobilienkauf richten sich nach der Höhe des Kaufpreises. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die genauen Notargebühren ergeben sich aus verschiedenen Faktoren, wie dem Umfang der Tätigkeiten des Notars, dem Gegenstand des Kaufvertrags (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Grundstück), dem Vorliegen von Vorkaufsrechten oder anderen besonderen Umständen. Daher sollte man sich vorab beim Notar über die anfallenden Kosten informieren und diese in die Kaufentscheidung einbeziehen.

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